Was ist Magnetangeln?

Magnetangeln – auch Magnetfischen genannt – bezeichnet die Suche nach ferromagnetischen Gegenständen in Gewässern mittels eines starken Neodym-Dauermagneten. Das Hobby verbindet Schatzsuche, Umweltbewusstsein und Abenteuer.

Das Prinzip

Ein Neodym-Magnet wird an einem Seil befestigt und in Gewässer abgesenkt. Ferromagnetische Metalle (Eisen, Stahl, Nickel) haften am Magneten und lassen sich so bergen.

Geschichte

Populär wurde das Magnetangeln ab 2015/2016 – ausgelöst durch Social-Media-Videos. Seitdem wächst die Community stetig. Viele historische Funde stammen aus dem Zweiten Weltkrieg.

Umweltbeitrag

Als ungeschriebenes Ehrengesetz gilt: Alle Funde – auch unbrauchbarer Schrott – werden mitgenommen und fachgerecht entsorgt. So leisten Magnetangler aktiven Beitrag zur Gewässerreinigung.

Was findet man?

Fahrräder, Werkzeug, Münzen, alte Schlösser, Tresorgehäuse, Werkzeug – aber auch Kriegsmunition, Handgranaten und Schusswaffen. Letztere erfordern sofortigen Polizeiruf (110).

Für wen geeignet?

Das Hobby eignet sich für jedes Alter. Kinder sollten stets in Begleitung eines Erwachsenen sein. Grundkenntnisse der Rechtslage und ein verantwortungsvoller Umgang sind Pflicht.

Wichtig zu wissen

Ohne Genehmigung kann das Magnetangeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern bis zu 500.000 € bei Verstößen gegen Denkmalschutz- oder Naturschutzgesetze.

Schematische Übersicht: Magnettypen

N S Einseitig Ideal für Brücken & Stege N S Zweiseitig Gut für Uferwürfe 360° Allround / 360° Maximale Fangchance

Rechtslage in Deutschland

Die Rechtslage ist föderalistisch geregelt – jedes Bundesland hat eigene Vorschriften. In keinem Bundesland gilt Magnetangeln als genehmigungsfreier Gemeingebrauch der Gewässer. Informieren Sie sich immer vorab.

Bundesland Status Hinweis
Baden-Württemberg Genehmigung Anfrage bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt) vorab erforderlich; Denkmalamt informieren.
Bayern Genehmigung Grabungen/Bergungen in Wiesen und Wäldern verboten; Denkmalamt kontaktieren.
Berlin Unklar Weder explizit erlaubt noch verboten; aufgrund vieler Kampfmittel im Untergrund wird es stark abgeraten.
Brandenburg Eingeschränkt Keine speziellen Regeln, jedoch an bestimmten Orten verboten; Landesamt vorab befragen.
Bremen Verboten Grundsätzlich untersagt aus Denkmalschutzgründen.
Hamburg Genehmigung Genehmigungspflichtige Sondernutzung; zusätzlich Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich.
Hessen Genehmigung Vorab bei der zuständigen Behörde anmelden; Denkmalschutzgesetz beachten.
Mecklenburg-Vorpommern Eingeschränkt Keine einheitliche Regelung; Genehmigung je nach Gewässer empfehlenswert.
Niedersachsen Eingeschränkt Genehmigung empfohlen; Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete strikt meiden.
Nordrhein-Westfalen Genehmigung Klare Genehmigungspflicht; Naturschutzbehörde der Gemeinde kontaktieren. Ohne Genehmigung: Ordnungswidrigkeit.
Rheinland-Pfalz Eingeschränkt Genehmigung empfohlen; Denkmalschutzgesetz gilt auch für Unterwasserfunde.
Saarland Eingeschränkt Keine spezifische Regelung; Genehmigung vorsorglich einholen.
Sachsen Genehmigung Genehmigungspflichtig; Denkmalschutzbehörde kontaktieren.
Sachsen-Anhalt Verboten Grundsätzlich untersagt; Sondergenehmigung möglich, aber aufwendig.
Schleswig-Holstein Verboten In landeseigenen Gewässern grundsätzlich verboten; Sondergenehmigung + Eigentümererlaubnis nötig.
Thüringen Genehmigung Genehmigung beim Denkmalschutzamt zwingend erforderlich.
Fundrecht: Was darf ich behalten?
  • Funde bis zu einem Wert von ca. 10 Euro können behalten werden (BGB § 965 ff.).
  • Wertvollere Funde müssen beim Fundbüro abgegeben werden.
  • Historische Gegenstände mit Denkmalwert müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden.
  • Waffen und Munition dürfen unter keinen Umständen mitgenommen werden – sofort Polizei (110) rufen.

Genehmigungsprozess – Schematischer Ablauf

1. Bundesland prüfen Ist es erlaubt? 2. Wasserbehörde kontaktieren Landratsamt / Stadtkreis 3. Denkmalamt anfragen Denkmalschutz beachten 4. Eigentümer Erlaubnis einholen Privat- & Landesgewässer ✓ Los geht's! Legal magnetangeln

Fundträchtige Orte

Die Grundregel lautet: Viele Menschen = viele Funde. Orte mit hoher historischer Aktivität und starker Frequentierung bieten die besten Chancen. Tiefes, trübes Wasser ist dabei besser als flaches, klares.

Stadtbrücken

Bester Fundort überhaupt. Fahrräder, Waffen, Messer, Geldbörsen, Schusswaffen – von Brücken werfen Menschen Dinge ins Wasser. Alte Brücken sind besonders lohnend.

Stadtkanäle

Städtische Kanäle sammeln seit Jahrzehnten Gegenstände. Besonders an Schleusen, Anlegestellen und alten Industriestandorten sind die Funde dicht.

Hafenanlagen

Alte Hafenanlagen und Anlegestellen bieten durch jahrzehntelangen Schiffsverkehr eine hohe Funddichte. Werkzeug, Ankerketten und historische Gegenstände.

Historische Flüsse

Flüsse an alten Handelswegen oder nahe historischer Schlachtenfelder. Alte Karten helfen, frühere Brückenstandorte und Furten zu identifizieren.

Baggerseen

Stadtseen und Baggerseen enthalten oft Fahrräder, große Gegenstände und gestohlenes Gut. In der Nähe von Wegen und Parkplätzen erhöht sich die Chance.

Alte Mühlenstandorte

Ehemalige Mühlenstandorte an kleinen Bächen und Flüssen. Mühlräder, Eisenbeschläge und historisches Werkzeug. Recherche in Ortsarchiven lohnt sich.

Industriebrachen

Ufer nahe ehemaliger Industrie- und Fabrikstandorte. Werkzeug, Maschinenteile und Eisenkonstruktionen. Genehmigung des Grundstückseigentümers zwingend nötig.

Ländliche Brücken

Ruhigeres Angeln, weniger Funde als in Städten. Dafür idyllisch und entspannend. Alte Landbrücken an historischen Handelsstraßen können überraschende Funde bergen.

Profi-Tipp: Historische Recherche

Vergleichen Sie alte Landkarten mit Google Maps – ehemalige Brückenstandorte, Furten und verschwundene Kanäle sind auf alten Karten oft erkennbar. Ortsarchive und Bibliotheken bieten weitere Hinweise auf historische Aktivität an Gewässern.

Fundchancen nach Gewässertyp – Schematisch

0 50 100 ★★★★★ Stadtbrücken ★★★★★ Stadtkanäle ★★★★ Hafen ★★★★ Hist. Flüsse ★★★ Baggerseen ★★ Länd. Bäche 95% 90% 78% 70% 55% 30%

Die richtige Ausrüstung

Wenige, aber hochwertige Gegenstände machen den Unterschied. Das Wichtigste ist der Magnet – er sollte zur geplanten Aufgabe passen. Sparen Sie nicht an Seil und Handschuhen.

Neodym-Suchmagnet

Das Herzstück Ihrer Ausrüstung

  • Einsteiger: 150–250 kg Haftkraft – ideal für den Start
  • Fortgeschrittene: 400–600 kg für schwere Objekte
  • Magnettypen: Einseitig (Brücken), Zweiseitig (Ufer), 360° (Allround)
  • Größe: 70–100 mm Durchmesser als guter Richtwert
  • Niemals einen stärkeren Magneten wählen als nötig – Lösbarkeit beachten!

Seil / Leine

Die Verbindung zum Fund

  • Material: Polypropylen (PP) – wasserabweisend, robust, verrottungsresistent
  • Länge: 15–20 m Standardlänge; für hohe Brücken mehr
  • Durchmesser: 8–10 mm – flexibel und gut knotbar
  • Zugkraft: Mindestens gleich wie die Magnetkraft
  • Regelmäßig auf Schäden durch Scheuern an Kanten prüfen!

Schutzhandschuhe

Unverzichtbarer Schutz

  • Material: Schnittfest + wasserabweisend (z.B. Leder/Synthetik)
  • Schutz vor Schnittverletzungen durch rostiges, scharfes Metall
  • Nicht zu dick wählen – Haptik beim Einzug des Magneten wichtig
  • Normale Arbeitshandschuhe aus dem Baumarkt sind meist ausreichend

Transportbox

Sicherer Transport des Magneten

  • Robuste Kunststoff- oder Holzbox mit Abstandshaltern
  • Verhindert unkontrolliertes Anziehen an Metallgegenständen
  • Schützt Auto, Werkzeug und andere Magnete vor versehentlichem Kontakt
  • Separates Fach für Seil und Handschuhe sinnvoll

Greifhaken / Entfernungsstab

Nützliche Ergänzung

  • Ideal zum Einholen großer Funde an der Wasseroberfläche
  • Hilfreich zum Lösen des Magneten von Hindernissen
  • Teleskopstab mit mind. 1,5 m Länge empfohlen
  • Kann auch als Sicherungspunkt für das Seil dienen

Reinigung & Extras

Pflichtzubehör für jeden Ausflug

  • Eimer / Tüten für gefundenen Schrott – alles mitnehmen!
  • Bürste zum Reinigen der Funde direkt vor Ort
  • WD-40 oder Öl zum Lösen festsitzender Roststücke
  • Erste-Hilfe-Set – rostige Metallkanten können verletzen
  • Tetanusschutz vorab überprüfen!

Magnetstärke – Empfehlungen nach Einsatzzweck

0 kg 150 kg 300 kg 500 kg 600+ kg Einsteiger Fortgeschrittene Profi Leichter Schrott, Münzen, Werkzeug, Schlösser 100–250 kg empfohlen Fahrräder, Tresorgehäuse, Waffenkisten, schwere Teile 300–500 kg empfohlen Bergungsaktionen, sehr schwere Objekte, Anker 600+ kg (nur Profis)

Sicherheit & Verhaltensregeln

Magnetangeln kann lebensbedrohlich werden – nicht nur durch Kampfmittel, sondern auch durch den Magneten selbst. Diese Regeln sollten Sie verinnerlicht haben, bevor Sie loslegen.

Seil niemals am Körper befestigen

Das Seil immer an einem festen Objekt (Geländer, Poller) sichern – niemals am Handgelenk oder Körper. Bei einem schweren Fund kann der Zug erheblich werden und Verletzungen verursachen.

Umfeld beobachten beim Auswerfen

Vor jedem Wurf Umgebung prüfen: Fußgänger, Radfahrer, Boote, Angler. Der Magnet hat beim Auswerfen erhebliche Schlagkraft. Besonders an belebten Brücken äußerste Vorsicht walten lassen.

Handschuhe immer tragen

Rostige Metallkanten können tiefe Schnittwunden verursachen. Prüfen Sie Ihren Tetanusschutz vor dem ersten Ausflug. Handschuhe schützen auch vor dem Scheuern des Seils.

Magneten korrekt lagern und transportieren

Neodym-Magnete in einer Schutzbox transportieren. Sie können sich unkontrolliert an Fahrzeugteilen, anderen Metallgegenständen oder einer zweiten Magnetangel verhaken – mit erheblicher Verletzungsgefahr.

Magneten seitlich lösen – nie frontal ziehen

Wenn der Magnet festsitzt: seitlich schieben, nicht frontal ziehen. Die seitliche Scherkraft beträgt nur ca. 15 % der direkten Haftkraft. Bei hartnäckigen Fällen um Hilfe bitten.

Schutzzeiten einhalten

Während der Laichzeit von Fischen (Oktober–Mai) und der Brutzeit von Vögeln am Ufer Magnetangeln möglichst unterlassen. Es drohen ökologische Schäden und mögliche Ordnungswidrigkeiten.

Alle Funde mitnehmen und entsorgen

Kein Fund darf am Ufer liegengelassen werden. Schrott gehört in den Wertstoffhof, nicht zurück ins Wasser. Dieses Gebot ist ungeschriebenes Ehrengesetz der Magnetangler-Community.

Herzschrittmacher – Abstand halten!

Personen mit Herzschrittmacher oder anderen elektronischen Implantaten müssen einen Mindestabstand von mindestens 20–30 cm zum Magneten einhalten. Neodym-Magnete beeinflussen medizinische Geräte stark.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Magnetangeln in Deutschland.

Nein – Magnetangeln gilt in Deutschland nicht als erlaubnisfreier Gemeingebrauch der Gewässer. Es ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. In Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bremen ist es grundsätzlich verboten. Holen Sie vor dem Angeln immer eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde ein.
Nein, ein Angelschein berechtigt nicht zum Magnetangeln. Die Genehmigung zum Magnetfischen ist eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis und muss bei der zuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt oder Stadtkreis) beantragt werden.
Für Einsteiger empfehlen sich Magnete mit einer Haftkraft von 150 bis 250 kg. Ein zu starker Magnet kann an schweren Objekten oder Brückenteilen feststecken und ist dann kaum noch lösbar. Mit einer mittleren Haftkraft lässt sich der Großteil der typischen Funde bergen, ohne dass Sicherheitsrisiken entstehen.
Sofort die Polizei unter 110 anrufen. Den Fund nicht berühren, nicht transportieren und die Umgebung weiträumig absichern. Die Mitnahme von Kampfmitteln ist nach der Kampfmittelverordnung eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Viele Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg sind nach wie vor scharf.
Funde bis ca. 10 Euro Wert dürfen in der Regel behalten werden (BGB § 965 ff.). Wertvollere Gegenstände müssen beim Fundbüro abgegeben werden. Historische Gegenstände mit möglichem Denkmalwert sind der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden. Einfacher Schrott muss fachgerecht entsorgt werden – nicht zurück ins Wasser werfen.
Nein. In Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ist das Magnetangeln grundsätzlich nicht zulässig. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 23 Abs. 2) untersagt alle Handlungen, die zur Zerstörung oder Veränderung des Schutzgebietes führen. Auch in Trinkwasserschutzzonen ist Magnetangeln verboten.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das Durchziehen des Magneten durch das Gewässersediment kann das Kieslückensystem (Laichhabitat von Fischen) schädigen. Während der Laichzeit (Oktober–Mai) und der Brutzeit von Vögeln am Ufer sollte das Magnetangeln unterbleiben. Nicht fachgerecht gereinigte Ausrüstung kann Krankheitserreger von Gewässer zu Gewässer übertragen.
Polypropylen (PP) ist das am häufigsten empfohlene Material: Es ist vergleichsweise leicht, nimmt kaum Wasser auf, ist UV-beständig und sehr robust. Empfohlener Durchmesser: 8–10 mm bei 15–20 m Länge. Das Seil sollte regelmäßig auf Abrieb und Beschädigungen durch scharfe Brückenkanten geprüft werden.